Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

14. Bildung, Wissenschaft, Forschung

94.102 Förderung der Wissenschaft in den Jahren 1996 - 1999. Kredit
Aide en matière de science dans les années 1996 - 1999. Crédit

Botschaft: 28.11.1994 (BBl 1995 I, 845 / FF 1995 I, 821)

Ausgangslage

Mit der, erstmals sowohl die Forschungs- als auch die Hochschulförderung betreffende Vorlage werden die entsprechenden Kredite für die Jahre 1996 - 1999 beantragt.

Hochschulförderung

Das Hochschulförderungsgesetz (HFG) unterscheidet auf Dauer bestimmte ordentliche Beiträge (Grund- und Investitionsbeiträge) und zeitlich begrenzt verwendbare ausserordentliche Beiträge für dringliche hochschulpolitische Bedürfnisse (Sondermassnahmen). Aufgrund der Teilrevision des HFG, die zusammen mit den Kreditanträgen zum Entscheid unterbreitet wird, soll die Investitionshilfe ab 1996 zweigeteilt werden: Aus hochschulpolitischen und arbeitsökonomischen Erwägungen möchte der Bundesrat für die Unterstützung der Klinikbauten der Humanmedizin jährlich einmal auszuzahlende Pauschalbeiträge einführen, während für alle anderen beitragsberechtigten Hochschulinvestitionsarten die herkömmlichen von Fall zu Fall gewährten Investitionsbeiträge beibehalten bleiben.

Der Bundesrat beantragt, die neunte Beitragsperiode nach dem HFG wie die achte wiederum auf vier Jahre festzusetzen und demnach die erforderlichen Kredite für die Jahre 1996 bis 1999 zu bewilligen.

Der Zahlungsrahmen der Grundbeiträge soll für diesen Zeitabschnitt höchstens 1'656 Mio. Franken betragen. Für die gesamte Investitionshilfe können im Zeitraum 1996 - 1999 340 Mio. Franken bereitgestellt werden.

Wie bereits 1991 wird in dieser Vorlage erneut die Bewilligung von Krediten für ausserordentliche Beiträge vorgeschlagen.

Gestützt auf den bis 1999 geltenden Bundesbeschluss vom 30.1.1992 über die Sondermassnahmen zur Förderung des akademischen Nachwuchses wird eine Verpflichtungskredit von 69,5 Mio. Franken für die Jahre 1996 bis 1999 beantragt.

Die dank der Sondermassnahmen zur Förderung der universitären Weiterbildung seit 1990 an allen Hochschulen errichteten Weiterbildungsstellen haben sich bewährt. Die weitere Finanzierung der Personal- und Sachmittelkosten dieser Stellen durch den Bund ist im Hinblick auf die volle Übernahme durch die Hochschulträger degressiv zu gestalten.

Insgesamt belaufen sich die Kreditbegehren (Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite) in der Hochschulförderung auf 2'077,0 Mio. Franken.

Forschungsförderung

Insgesamt belaufen sich die Kreditbegehren (Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite) der Vorlage für die Forschungsförderung auf 1'833,3 Mio. Franken. Hauptgegenstand bildet hierbei der Zahlungsrahmen für die Institutionen der Forschungsförderung (1'359,0 Mio. Franken), wovon allein für den Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung 1'280,3 Mio. Franken vorgesehen sind.

Direkte Beiträge an Forschungsstätten und wissenschaftliche Hilfsdienste sowie Forschungsvorhaben nach Artikel 16 Forschungsgesetz sollen wie bisher an der Forschungszentrum für Elektronik und Mikrotechnik und die Schweizerische Stiftung für Mikrotechnische Forschung in Neuenburg mit 82,5 Mio. Franken und an die Krebs- sowie die Aidsforschung mit 80,8 Mio. Franken gehen.

Für gezielte Sonderförderungsbereiche sieht der Bundesrat die Weiterführung der Schwerpunktsprogramme Umwelt, Biotechnologie, Informatik, Optik und Materialforschung sowie neu das sozialwissenschaftliche Programm "Zukunft Schweiz" und jene für Mikro- und Nanosystemtechnik vor. Für die vom Schweizerischen Nationalfonds betreuten Programme sind insgesamt 123 Mio. Franken vorgesehen, für die im ETH-Bereich betreuten Programme (Minast, Optik, Materialforschung) 110 Mio. Franken. Für die Beteiligung an der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung (COST) wird ein Verpflichtungskredit von 34 Mio. Franken beantragt.

Um die Verfahren und Abläufe im Wissenschaftsbereich zu vereinfachen und es zu beschleunigen, werden geringfügige Änderungen des Forschungsgesetzes vorgeschlagen.

Gesamthaft betragen die in dieser Vorlage unterbreiteten Kreditbeschlüsse 3'910,3 Mio. Franken.

Verhandlungen

NR 23.03.1995 AB 1995, 859
SR 08.06.1995 AB 1995, 497
NR 20.06.1995 AB 1995, 1389
NR / SR 23.06.1995 Schlussabstimmung Bundesbeschluss über Sondermassnahmen zur Förderung des akademischen Nachwuchses (156:21 / 39:0)
Schlussabstimmung Bundesbeschluss über Sondermassnahmen zugunsten der universitären Weiterbildung (160:18 / 40:0)
Schlussabstimmung Bundesgesetz über die Hochschulförderung (160:14 / 39:0)
Schlussabstimmung Bundesgesetz über die Forschung (164:14 / 40:0)

Im Nationalrat blieb der Grossteil der knapp vier Milliarden Franken zur Förderung der Hochschulen und der Forschung in den Jahren 1996 bis 1999 unbestritten. Zu reden gaben aber die Schwerpunktprogramme (SPP). Die Diskrepanz zwischen den Zielen und den finanziellen Mitteln sei jedoch enorm, stellte Kommissionspräsidentin Haering Binder (S, ZH) fest. Die Forscher hatten für die Schwerpunktprogramme 405 Millionen Franken beantragt, der Bundesrat kürzte die Kredite auf 233 Millionen Franken. Im Namen einer Kommissionsminderheit wollte Fehr (V, ZH) dem Nationalrat schmackhaft machen auf das Schwerpunktprogramm "Zukunft Schweiz " zu verzichten. Die Mehrheit des Rates war sich jedoch einig, dass das Programm "Zukunft Schweiz" nötig sei, um endlich den Nachholbedarf der Geistes- und Sozialwissenschaften zu decken. Mit 107 gegen 35 Stimmen sprach sich der Rat gegen den Verzicht auf dieses SPP aus. Mit 90 gegen 53 Stimmen lehnte der Rat auch den Antrag einer Kommissionsminderheit ab, die den SPP Umwelt und "Zukunft Schweiz" Kredite speziell zusichern wollte.

Mit Stichentscheid von Ratspräsident Frey (R, NE) stockte der Nationalrat den Kredit für die vier vom Nationalfonds betreuten Programme von 123 auf 149 Millionen auf.

Unbestritten blieb die Erhöhung der Kredite für die vom ETH-Rat betreuten Schwerpunktprogramme von 110 auf 146 Millionen Franken. Darunter fällt das neue SPP Mikro- und Nanosystemtechnik (Minast), das ein wichtiger Teil der wirtschaftlichen Revitalisierung ist, wie Kommissionspräsident Scheurer (L, NE) betonte.

Ohne grössere Diskussionen genehmigte der Nationalrat rund 2 Milliarden Franken für die Hochschulförderung, 1,3 Milliarden Franken für die Forschungsförderung des Nationalfonds sowie verschiedene Spezialkredite.

Auch im Ständerat waren die Gelder für die Schwerpunktprogramme der einzige umstrittene Punkt. Schmid (C, AI) meinte, dass diese Programme zu Beginn der 90er Jahre in einer Zeit der finanzpolitischen Euphorie beschlossen worden sind und appellierte an den Rat, sich an den einzigen finanzpolitischen Grundsatz zu halten, nie über die Anträge des Bundesrates hinauszugehen. Auf diesem Prinzip beharrten auch Seiler (V, SH), Uhlmann (V, TG) und Loretan (R, AG). Bundesrätin Dreifuss bekräftigte, die Kürzungen bei den Schwerpunktprogrammen seien zwar schmerzlich, aber angesichts der Schulden des Bundes unumgänglich.

Die Mehrheit der von Iten (R, ZG) präsidierten Kommission war jedoch anderer Meinung. Mit der Kreditaufstockung würden nur übermässige Kürzungen des Bundesrates korrigiert werden. Onken (S, TG) sagte, es gebe keinen Grund, einen zerstörerischen Hieb gegen diese Programme zu führen und bereits getätigte Investitionen wieder zunichte zu machen. Die Schwerpunktprogramme seien auf die Interessen der Wirtschaft ausgerichtet und hätten innovative Kooperationen ermöglicht. Iten betonte, die Kommission lege sehr viel Wert auf das sozialwissenschaftliche Programm "Zukunft Schweiz". Der Rat stimmte der Aufstockung der Kredite für die Schwerpunktprogramme deutlich zu.

Ohne Diskussion und einstimmig genehmigte auch der Ständerat die Kredite für die Hochschulförderung und für die Forschung.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

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